Benutzungsordnung

1. Benutzungsberechtigung

1.1 Zur Nutzung der Kletteranlage sind nur Personen berechtigt, die mit dem Kauf einer Eintrittskarte und der damit verbundenen Registrierung die Benutzungsordnung unterzeichnen, über die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen der beim Klettern anzuwendenden Sicherungstechniken und -maßnahmen verfügen oder die selbst für eine Anleitung durch fachkundige Personen sorgen. Klettern erfordert wegen der damit verbundenen erheblichen (Sturz-)Risiken ein hohes Maß an Vorsicht und Eigenverantwortung des Nutzers/ der Nutzerin. Der Betreiber führt keine Kontrollen durch, ob der Nutzer/ die Nutzerin (oder die ihn anleitenden Personen) über ausreichende Kenntnisse der korrekten Durchführung der Sicherungstechniken und -maßnahmen verfügt und diese anwendet. Es obliegt dem Nutzer/ der Nutzerin, dies jeweils im Einzelfall zu prüfen, eine Haftung des Betreibers ist diesbezüglich ausgeschlossen. Der Aufenthalt in der Kletteranlage und deren Benutzung erfolgt insoweit auf eigenes Risiko des jeweiligen Nutzers/ der jeweiligen Nutzerin. Siehe hierzu im Einzelnen die Kletterwand- und Kletterregeln.

1.2 Der Eintrittspreis ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste (vgl. Aushang). Jeder Nutzer/ jede Nutzerin muss während seines/ihres Aufenthalts in den Anlagen den Beleg über die Entrichtung des Eintrittspreises jederzeit vorzeigen können. Ermäßigte Eintrittspreise werden nur gegen Vorlage eines entsprechenden, gültigen Nachweises gewährt. ACHTUNG: Eine im Online Shop gekaufte Eintrittskarte ist erst gültig, wenn der zugehörige Code beim Eingang entwertet wurde.

1.3 Personen, die die Anlage widerrechtlich ohne Entrichtung des (korrekten) Eintrittspreises benützen, sind verpflichtet, eine Gebühr in Höhe von 100€ zu bezahlen. Die Geltendmachung von weiteren (Schadensersatz-) Ansprüchen bleibt vorbehalten.

1.4 Der sofortige Verweis aus den Anlagen – ohne Erstattung des Eintrittspreises – und die Erteilung eines dauerhaften Hausverbots bleiben für den Fall der wiederholten Nutzung der Anlage ohne Entrichtung des korrekten Eintrittspreises während eines Zeitraums von einem Jahr oder für den Fall der trotz Abmahnung wiederholt schuldhaften Nutzung der Anlage entgegen den Bestimmungen dieser Benutzungsordnung in ihrer jeweiligen Fassung vorbehalten.

1.5 Wenn Tickets für andere Personen gekauft werden, haftet der Käufer/ die Käuferin für diesen Dritten /diese Dritte, insbesondere wenn dieser/diese nicht klettern kann. Der Käufer/ die Käuferin hat dafür Sorge zu tragen, dass die Benutzungsvorschrift von diesem Dritten/dieser Dritten beachtet und eingehalten wird.

1.6 Öffnungszeiten werden durch Aushang bekannt gegeben. Die Kletteranlage darf nur während der Öffnungszeiten benutzt werden.

1.7 Minderjährige bis zum vollendeten 14. Lebensjahr dürfen die Kletteranlage nur unter Aufsicht eines Erziehungsberechtigten oder einer sonstigen volljährigen Person benutzen, der die Aufsichtspflicht übertragen wurde; eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten ist vorzulegen (siehe auch Ziffern 1.8 und 1.9).

1.8 Minderjährige ab vollendetem 14. Lebensjahr dürfen die Kletteranlage ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten benutzen, sofern sie eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorlegen (siehe auch Ziffer 1.9).

1.9 Minderjährige Teilnehmer einer Gruppenveranstaltung dürfen die Kletteranlage nur unter Aufsicht einer volljährigen Person benutzen, der die Aufsichtspflicht übertragen wurde; der Leiter/die Leiterin einer Gruppenveranstaltung muss mindestens das 16. Lebensjahr vollendet haben, vorausgesetzt der Veranstalter bestätigt das Einverständnis der Erziehungsberechtigten mit der Durchführung der Gruppenveranstaltung durch den Leiter/ die Leiterin. Für jeden minderjährigen Teilnehmer/ Teilnehmerin ist eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorzulegen.

1.10 Leiter/ Leiterinnen einer Gruppenveranstaltung, Erziehungsberechtigte und Aufsichtsberechtigte haben dafür Sorge zu tragen, dass die  Benutzungsordnung von allen Gruppenteilnehmern/ Gruppenteilnehmerinnen oder von den durch sie begleiteten Minderjährigen eingehalten wird.

1.11 Die gewerbliche Nutzung der Kletteranlage ist nur mit einer besonderen Genehmigung des Betreibers gestattet. Auf diese besteht kein Anspruch.

1.12 Anweisungen des Betreiberpersonals sind zu befolgen (Hausrecht). Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ist das Betreiberpersonal befugt, die Kletteranlage oder Teile davon ohne Erstattung des Eintrittspreises zu schließen und zu räumen.

2. Gefahren beim Klettern – Grundsatz der Eigenverantwortung

2.1 Klettern erfordert wegen der damit verbundenen erheblichen (Sturz-)Risiken ein hohes Maß an Vorsicht und Eigenverantwortung. Gefahren können auch von herabfallenden Gegenständen ausgehen, insbesondere durch künstliche Klettergriffe, die sich unvorhersehbar lockern oder brechen können. In den Außenanlagen können in Abhängigkeit von der Witterung, unter anderem besondere Gefahren durch Feuchtigkeit, Eis oder Schnee bestehen.

2.2 Jeder Nutzer/ jede Nutzerin hat in Eigenverantwortung die nachstehenden »Kletter-Regeln (Sicher Klettern)« und »Kletterwand-Regeln (Allgemeine Verhaltensregeln an der Kletterwand)« anzuwenden, um mögliche Gefahren für sich und Dritte zu reduzieren.

2.3 Bei der Nutzung der gekennzeichneten Kletterlinien müssen Seile mit mindesten 40 m Länge verwendet werden.

3. Haftung

3.1 Eine Haftung des Betreibers besteht nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

3.2 Hinsichtlich des Abhandenkommens von Gegenständen und Wertsachen des Nutzers/ der Nutzerin übernimmt der Betreiber keine Haftung.

4. Datenschutz

4.1 Datenschutz und Sicherheit sind uns in unserer Kletterhalle von höchster Bedeutung. Aus diesem Grund möchten wir darauf hinweisen, dass unsere Einrichtung videoüberwacht wird. Die dabei erfassten Daten dienen ausschließlich dem Zweck der Zutrittskontrolle und der Sicherheit unserer Besucherinnen und Besucher. Die aufgezeichneten Informationen werden vertraulich behandelt und nur im Falle von sicherheitsrelevanten Vorfällen verwendet. Wir legen großen Wert darauf, Ihre Privatsphäre zu schützen, und gewährleisten, dass die erhobenen Daten entsprechend den geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet werden. Mit der Nutzung unserer Kletterhalle erklären Sie sich mit dieser Videoüberwachung und der damit verbundenen Datennutzung zu den genannten Zwecken einverstanden.

Kletterwandregeln – richtiges Verhalten an der Kletterwand

1. Du hast Verantwortung!

  • Du benutzt die Kletterwand eigenverantwortlich! Der Betreiber führt keine Kontrollen durch.
  • Klettern birgt erhebliche Sturzgefahren: Du kannst dich oder andere schwer oder tödlich verletzen.
  • Schau nicht weg, wenn andere Fehler machen: Sprich sie an!

2. Fairness und Rücksichtnahme!

  • Nimm Rücksicht und gefährde weder dich noch andere. Passe dein Verhalten der jeweiligen Situation an. Vermeide bei hoher Auslastung Reservieren von Routen und unnötige Stürze.
  • Klettere nur auf ausgewiesenen Kletterlinien, steige bei sich kreuzenden Kletterlinien nicht ein, wenn die andere Route schon belegt ist.
  • Lass den Sichernden ihren nötigen Aktionsraum.
  • Vermeide unnötigen Magnesiaverbrauch.
  • Klettere nur mit geeigneten Schuhen.

3. Achtung Gefahrenraum!

  • An der Kletterwand können Gegenstände herabfallen.
  • Gefahr besteht auch dann, wenn du nicht selbst kletterst.
  • Beachte deshalb den möglichen Sturzraum über dir.

4. Hindernisse wegräumen!

  • Kletterbereich immer frei von Rücksäcken, Trinkflaschen, Kinderwägen, und Spieldecken halten.
  • Lege dort keine Gegenstände ab und lass auch die Einrichtung dort, wo sie steht (Tische, Bänke, etc.).

5. Bei Unfällen erste Hilfe!

  • Jeder ist zur Hilfeleistung verpflichtet. Informiere unverzüglich das Betreiberpersonal.
  • Auf Anfrage Personalien bekannt geben.

6. Beschädigungen melden!

  • Beschädigte oder lose Griffe, Kletterplatten, Haken, Karabiner oder Expressschlingen unverzüglich melden. Veränderungen sind untersagt.
  • Routensperrungen beachten.

7. Die Kletterwand ist kein Spielplatz!

  • Kinder beaufsichtigen!
  • Spielen im Kletterbereich ist aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt.
  • Minderjährige ab 14 Jahren dürfen nur mit Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten unbeaufsichtigt klettern.

8. Gefahr durch Schmuck und lange Haare!

  • Schmuck kann hängen bleiben und dich verletzen.
  • Lange Haare zusammenbinden: Sie können sich im Sicherungsgerät verfangen.

9. Alkohol- und Rauchverbot!

  • Nach Alkoholkonsum nicht klettern.
  • Rauchen an der Kletterwand ist verboten.

10. Handy, Musik und Tiere stören!

  • Handys lenken ab und können herunterfallen.
  • Kopfhörer beeinträchtigen deine Aufmerksamkeit.
  • Die Mitnahme von Tieren ist nicht erlaubt.

11. Sauberkeit der Anlage!

  • Die Kletteranlage ist sauber zu halten und so zu verlassen, wie sie vorgefunden wurde.
    Mülleimer sind zu benutzen!

Kletterregeln – Sicher Klettern

1. Partnercheck vor jedem Start!

  • Benutze nur geeignete und zeitgemäße Ausrüstung.
  • Vor jedem Start erfolgt der Partnercheck:
    – Korrekt geschlossener Klettergurt?
    – Korrekter Anseilknoten und Anseilpunkt?
    – Funktion des Sicherungsgeräts geprüft?
    – Sicherungskarabiner geschlossen?
    – Seil ausreichend lang? Seilende abgeknotet?
  • Vergewissere dich über die Sicherungskompetenz des Kletterpartners/ der Kletterpartnerin – er/ sie hält dein Leben in seiner/ ihrer Hand!
  • Vereinbare vor dem Kletterbeginn die Seilkommandos „Zu“ und „Ab“.

2. Im Vorstieg direkt einbinden!

  • Binde dich im Vorstieg immer direkt in den Anseilpunkt des Gurtes ein.
  • Im Toprope kannst du dich alternativ auch mit Safebiner oder zwei gegengleich eingehängten Karabinern einbinden.

3. Sicherungsgerät richtig bedienen!

  • Wende eine allgemein anerkannte Sicherungstechnik an. Beachte das Bremshandprinzip (eine Hand umschließt immer das Bremsseil) und die korrekte Position der Bremshand.
  • Positioniere dich beim Sichern nahe an der Kletterwand. Sichere ohne Schlappseil. Achte auf einen angemessenen Gewichtsunterschied zwischen den Partnern.
  • Sichern ist Präzisionsarbeit und erfordert deine volle Aufmerksamkeit – lass dich nicht ablenken.

4. Alle Zwischensicherungen einhängen!

  • Griffe können sich drehen oder brechen, deshalb musst du alle Zwischensicherungen einhängen.
  • Spontane Stürze sind immer möglich.
  • Informiere möglichst deinen Partner/deine Partnerin, bevor du dich ins Seil setzt oder stürzt.

5. Zwischensicherungen nicht überstreckt einhängen!

  • Hänge alle Zwischensicherungen aus stabiler Position, nicht überstreckt und möglichst auf Hüfthöhe ein (1. Zwischensicherung so früh wie möglich).
  • Bis zum 5. Haken droht Bodensturzgefahr.

6. Sturzraum freihalten!

  • Achte auf einen freien Sturzraum an der Wand und am Boden.
  • Klettere nicht im Sturzraum anderer.
  • Überhole nur in Absprache mit dem/der Vorauskletternden – er/sie hat grundsätzlich „Vorfahrt“.
  • Vermeide Pendelstürze!

7. Kein Toprope an einzelnem Karabiner!

  • Hänge beim Toprope Klettern das Seil immer in die zwei dafür vorgesehenen Umlenkkarabiner.
  • Klettere nicht über die Umlenkung hinaus.

8. Pendelgefahr beachten!

  • Steige in stark überhängenden Bereichen nur mit eingehängten Zwischensicherungen nach.

9. Nie Seil auf Seil!

  • Hänge in die Umlenkkarabiner und auch in Zwischensicherungen immer nur ein Seil.

10. Vorsicht beim Ablassen!

  • Informiere deinen Partner/deine Partnerin bevor du dich ins Seil setzt.
  • Lasse deinen Partner/deine Partnerin langsam und gleichmäßig ab.
  • Achte auf einen freien Landeplatz.